Berufsbezeichnung
Dr. Anke Bongardt hat die Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung Zahnärztin in der Bundesrepublik Deutschland verliehen bekommen und ist Mitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Die Berufsordnung für Zahnärzte kann auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg eingesehen werden.
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